Itzehoer Aktien Club

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IAC reicht Sammelklage ein 06.04.2004

Als Qualitätsaktionäre sind wir überzeugte Eigentümer unserer Unternehmen. Wenn ein Vorstand in die Firmenkasse greift, ist es darum für uns als Inhaber an der Zeit, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Die Reihe der tatsächlichen und de facto Bilanzskandale, die in den vergangenen Monaten zu Tage kamen ist lang: Enron, Worldcom, EMTV, Comroad und viele mehr.

Durch die strengen Qualitätskriterien bei der Aktienauswahl sind wir davon mit unseren Unternehmen im Gemeinschaftsdepot kaum betroffen gewesen. Ganz sind allerdings auch wir nicht von diesem Thema verschont geblieben. Im aktuellen Fall um die zu hoch ausgewiesenen Ölreserven bei RoyalDutch/Shell haben wir darum jetzt die Konsequenzen ergriffen und eine Sammelklage eingereicht.

Eine Frage der Moral?

Passt eine solche Klage überhaupt moralisch in das Bild der engen Identifikation mit unseren Unternehmen? Wir meinen schon. Als Aktionäre sind wir schließlich die Eigentümer unserer Unternehmen, während die Vorstände die von uns eingesetzten Geschäftsführer sind. In dieser Hinsicht unterscheiden wir uns als Anteilseigner von Großkonzernen nicht von dem Inhaber des kleinen Ladenlokals um die Ecke. Greift der Geschäftsführer in die Firmenkasse oder schädigt den Unternehmenswert durch illegales Verhalten, wird kein Unternehmenseigner solch ein Verhalten dulden. Vielmehr würde auch der Ladenbesitzer seinen Geschäftsführer zur Rechenschaft ziehen und auf Schadenersatz verklagen, ohne dabei gleich den Verkauf des gesamten Geschäftes in Betracht zu ziehen.

Das Mittel: Sammelklagen

Während der Rechtsweg für Aktionäre hierzulande kostenintensiv und mit wenig Aussicht auf Erfolg ist, erweisen sich die USA beim Schutz der Aktionäre um einiges fortschrittlicher. Dort ist es jedem Kleinanleger möglich, sich meist kostenlos an so genannten Sammelklagen zu beteiligen. Die Aussicht auf Erfolg ist dabei oft gut.

Laufende Klagen

Im IAC haben wir uns bereits im letzten Jahr über unsere Vertreterin, die führende deutsche Anlegerkanzlei Rotter , einer solchen Sammelklage gegen Ahold angeschlossen. Die Chancen stehen gut, dass wir von den teils saftigen Geldbußen der Unternehmen in Amerika einen Teil abbekommen. Darüber hinaus haben wir jüngst Klage gegen die Fehlbewertung der Ölreserven beim Ölriesen Shell eingelegt. Auch hier werden sich die Ergebnisse noch hinziehen. Eventuelle Entschädigungszahlungen an den IAC werden natürlich direkt dem Gemeinschaftsdepot gutgeschrieben und kommen somit allen Beteiligten am Gemeinschaftsdepot zu gute.

Über die weitere Entwicklung in diesen Fällen werden wir Sie natürlich auf dem Laufenden halten.

Weitere Infos:
Artikel in "Der Fonds" - IAC gegen Shell
Pressemeldung der Kanzlei Rotter: IAC gegen Shell
Pressemeldung der Kanzlei Rotter: IAC gegen Ahold