Im Februar 2003 musste der niederländische Einzelhändler Ahold berichten, dass seine Bilanzen der Vorjahre in Bezug auf Umsatz und Gewinn deutlich zu hoch ausgewiesen worden sind. Ursache hierfür waren vor allem die Bilanzmanipulationen der amerikanischen Tochter U.S. Foodservice. Die Aktie kollabierte regelrecht auf diese Nachricht und verlor am gleichen Tag bis zu 70% an Wert. Für den IAC haben wir uns daraufhin entschlossen, eine Sammelklage in den USA gegen den Konzern in die Wege zu leiten. Nach einer zweijährigen Sondierungsphase war ich im Oktober dieses Jahres nun auf Wunsch der Ahold-Anwälte zu einer Befragung vor Gericht nach New York geladen. Nachdem die Jahre zuvor die Fronten verhärtet waren und die Standpunkte weit auseinander lagen, ging es danach plötzlich alles sehr schnell.
Heute schließlich gab Ahold den geschlossenen Vergleich bekannt. Dieser bedarf noch der Zustimmung des Amtsgerichts des Bezirkes von Maryland (USA), was aber nur eine Formalie sein sollte. Danach wird Ahold 1,1 Mrd. Dollar an die geschädigten Ahold-Aktionäre zahlen. Ein solch hohe Summe wurde noch nie gegen ein europäisches Unternehmen im Rahmen einer Aktionärs-Sammelklage erstritten. Durch unsere Präsenz als Itzehoer Aktien Club konnten wir erreichen, dass nicht nur amerikanische Investoren von diesem Vergleich profitieren, sondern dass alle Anleger gleich behandelt werden. Den Angaben der Anwälte nach wird jeder Aktionär, der Ahold-Aktien zwischen dem 30. Juli 1999 und dem 23. Februar 2003 erworben hat, mit ca. 1,00 bis 1,30 USD je Aktie entschädigt. Diese Zahlen sind allerdings nur Schätzungen, da die konkrete Entschädigung letztendlich davon abhängt, wieviele Anleger ihre Ansprüche auch geltend machen. Die Zahlungen an die Anleger werden voraussichtlich im Jahre 2007 geleistet.
Für uns im IAC bedeutet das Folgendes: Auf Basis der genannten Schätzungen werden wir im Jahr 2007 einen Scheck in Höhe von ca. 100.000 Euro erhalten, den wir dem Gemeinschaftsdepot im betreffenden Monat in kompletter Höhe gutschreiben. Damit mehrt sich das Vermögen aller Mitglieder um den erhaltenen Betrag, und der Anteilspreis steigt entsprechend. Falls Sie darüber hinaus selbst Ahold-Aktien in der oben genannten Periode erworben haben, können Sie Ihre Ansprüche zusätzlich geltend machen. Die zuständigen Stellen und entsprechenden Fristen sind aber noch nicht veröffentlicht. Sollten Sie noch spezielle Fragen zur Ahold-Klage haben, können Sie mich gerne anrufen oder mir eine Email schreiben.
paulsen@iac.de